Zurück zur Startseite

Allgemeine Geschäfts-
bedingungen

Stand: 13. September 2026

§ 1

Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge zwischen Tommi Süssmilch Illustration + Grafik, Inhaber Thomas Süssmilch, nachfolgend Auftragnehmer genannt, und seinen Auftraggebern über Illustrations-, Grafik-, Design-, Konzeptions-, Layout-, Reinzeichnungs-, Beratungs- und sonstige Kreativleistungen.

Auftraggeber können Unternehmer im Sinne des § 14 BGB oder Verbraucher im Sinne des § 13 BGB sein. Für Verbraucher gelten ergänzend die gesonderten Verbraucherinformationen und die Widerrufsbelehrung.

Abweichende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn der Auftragnehmer ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt hat. Individuelle Vereinbarungen im Angebot, in der Auftragsbestätigung oder in einer sonstigen Vereinbarung haben Vorrang vor diesen AGB.

§ 2

Angebote und Vertragsschluss

Angebote sind, sofern darin nichts anderes angegeben ist, 30 Tage ab Angebotsdatum gültig. Leistungsumfang, Vergütung, Termine, Nutzungsrechte und enthaltene Korrekturrunden ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot oder der Auftragsbestätigung.

Der Vertrag kommt zustande, wenn der Auftraggeber das Angebot in Textform, beispielsweise per E-Mail, annimmt oder der Auftragnehmer den Auftrag in Textform bestätigt.

Änderungen und Ergänzungen des vereinbarten Leistungsumfangs sollen zur eindeutigen Dokumentation in Textform vereinbart werden.

§ 3

Leistungsumfang und Mitwirkung

Der Auftragnehmer erbringt die vereinbarten Leistungen auf Grundlage der vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Informationen, Materialien und Vorgaben.

Der Auftraggeber stellt erforderliche Texte, Bilder, Logos, Daten, Zugänge, Freigaben und Rückmeldungen rechtzeitig und in geeigneter Qualität zur Verfügung. Er versichert, dass die bereitgestellten Materialien im vorgesehenen Umfang verwendet werden dürfen und keine Rechte Dritter verletzen.

Leistungen, die über den vereinbarten Umfang hinausgehen, werden erst nach Abstimmung zusätzlich berechnet. Dazu gehören insbesondere zusätzliche Entwürfe, weitere Korrekturrunden, nachträgliche Konzeptänderungen oder die Aufbereitung zusätzlicher Dateiformate.

§ 4

Termine und Verzögerungen

Termine sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlich oder als Fixtermin vereinbart wurden.

Vereinbarte Termine setzen voraus, dass der Auftraggeber erforderliche Materialien, Informationen, Rückmeldungen und Freigaben rechtzeitig zur Verfügung stellt. Verzögerungen, die durch verspätete oder unvollständige Mitwirkung des Auftraggebers entstehen, verlängern vereinbarte Fristen angemessen.

Unvorhersehbare Ereignisse, die der Auftragnehmer nicht zu vertreten hat, verlängern die Leistungsfrist angemessen. Der Auftraggeber wird hierüber möglichst frühzeitig informiert.

§ 5

Entwürfe, Korrekturen, Freigabe und Abnahme

Entwürfe, Skizzen, Layouts, Varianten und Muster dienen ausschließlich der Abstimmung. Sie dürfen vor Einräumung der entsprechenden Nutzungsrechte nicht veröffentlicht, verändert, weitergegeben oder produktiv verwendet werden.

Die Anzahl der enthaltenen Entwürfe und Korrekturrunden richtet sich nach dem jeweiligen Angebot. Darüber hinausgehende Änderungen werden nach vorheriger Abstimmung zusätzlich berechnet. Freigaben und Änderungswünsche sollen in Textform erfolgen.

Soweit die Leistung einer Abnahme zugänglich ist, fordert der Auftragnehmer den Auftraggeber nach Fertigstellung zur Abnahme auf und setzt hierfür eine angemessene Frist. Eine Leistung gilt als abgenommen, wenn der Auftraggeber sie ausdrücklich freigibt, bezahlt oder bestimmungsgemäß verwendet.

Eine Abnahmefiktion tritt nur unter den gesetzlichen Voraussetzungen ein. Verbraucher werden mit der Abnahmeaufforderung in Textform ausdrücklich auf die Folgen einer nicht erklärten oder ohne Angabe von Mängeln verweigerten Abnahme hingewiesen.

Die Abnahme darf nicht allein wegen persönlicher oder geschmacklicher Einwände verweigert werden, wenn das Arbeitsergebnis den vereinbarten Vorgaben entspricht. Gesetzliche Mängelrechte bleiben unberührt.

§ 6

Vergütung, Rechnungen und Zahlung

Die Vergütung ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot oder der Auftragsbestätigung. Gegenüber Unternehmern werden Preise zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer angegeben, sofern nichts anderes vereinbart ist. Gegenüber Verbrauchern werden Gesamtpreise einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer ausgewiesen.

Der Auftragnehmer kann bei größeren Projekten, längeren Laufzeiten oder externen Kosten angemessene Vorauszahlungen, Abschlagszahlungen oder Teilrechnungen vereinbaren.

Rechnungen sind, sofern nichts anderes vereinbart wurde, innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug fällig. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Regelungen. Der Auftragnehmer kann nach vorheriger Ankündigung die weitere Bearbeitung bis zum Ausgleich fälliger Forderungen aussetzen.

Rechnungen können elektronisch übermittelt werden. Gegenüber Unternehmern können sie, soweit erforderlich oder vereinbart, als E-Rechnung ausgestellt werden.

§ 7

Kündigung und vorzeitige Beendigung

Die gesetzlichen Kündigungsrechte bleiben unberührt. Wird ein Auftrag vor vollständiger Fertigstellung beendet, sind die bis zur Beendigung erbrachten Leistungen, entstandene Fremdkosten und nicht mehr stornierbare Ausgaben zu vergüten.

Weitergehende gesetzliche Vergütungsansprüche, insbesondere nach § 648 BGB, bleiben unberührt. Bereits eingeräumte Nutzungsrechte entstehen nur für vollständig bezahlte Arbeitsergebnisse und nur im vereinbarten Umfang.

§ 8

Urheberrecht und Nutzungsrechte

Die vom Auftragnehmer erstellten Entwürfe, Illustrationen, Grafiken, Logos, Layouts, Reinzeichnungen, Konzepte und sonstigen Arbeitsergebnisse sind, soweit sie die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllen, urheberrechtlich geschützt.

Art, Umfang, Zweck, Dauer und räumlicher Geltungsbereich der eingeräumten Nutzungsrechte ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot oder einer gesonderten Vereinbarung. Soweit keine ausdrückliche Vereinbarung getroffen wurde, erhält der Auftraggeber die einfachen Nutzungsrechte, die zur Erfüllung des vereinbarten Vertragszwecks erforderlich sind.

Ausschließliche Nutzungsrechte, Bearbeitungsrechte, Weitergaberechte, Unterlizenzierungen oder Nutzungen für weitere Produkte, Medien, Kampagnen oder Unternehmen müssen ausdrücklich vereinbart werden.

Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung der vereinbarten Vergütung auf den Auftraggeber über. Bis dahin dürfen Arbeitsergebnisse nur zur Prüfung und Abstimmung verwendet werden. Nicht ausgewählte oder nicht vergütete Entwürfe dürfen nicht verwendet werden; die Rechte daran verbleiben beim Auftragnehmer.

§ 9

Offene Dateien und Aufbewahrung

Die Herausgabe offener Arbeits- und Quelldateien, insbesondere Illustrator-, InDesign-, Photoshop-, Procreate-, Ebenen-, Projekt- oder Zwischen-Dateien, ist nur geschuldet, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde. Sie kann gesondert vergütet werden.

Nicht umfasst sind Schriften, Stockmedien, Plugins, Vorlagen, Mockups, interne Arbeitsmittel oder Materialien Dritter, soweit deren Weitergabe nicht erlaubt ist.

Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet, Projektdateien nach Abschluss eines Auftrags unbegrenzt aufzubewahren. Eine längerfristige Archivierung muss gesondert vereinbart werden.

§ 10

Fremdmaterialien, Schriften und Lizenzen

Für verwendete Stockmedien, Schriften, Mockups, Vorlagen, Plugins und andere Fremdmaterialien gelten die jeweiligen Lizenzbedingungen der Anbieter. Der Auftraggeber erhält daran nur die Rechte, die der Auftragnehmer rechtmäßig einräumen darf.

Benötigt der Auftraggeber eigene Lizenzen, wird er hierauf hingewiesen. Der Erwerb solcher Lizenzen ist Sache des Auftraggebers, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Exklusive Rechte an Fremdmaterialien werden nur geschuldet, wenn dies ausdrücklich vereinbart und rechtlich möglich ist.

§ 11

Digitale und KI-gestützte Werkzeuge

Der Auftragnehmer kann digitale und KI-gestützte Werkzeuge zur Ideenentwicklung, Recherche, Bildbearbeitung, Retusche, Variantenbildung, Layoutvorbereitung, technischen Umsetzung und internen Organisation einsetzen.

Die gestalterische Auswahl, Bearbeitung, Bewertung und finale Ausarbeitung bleibt Aufgabe des Auftragnehmers. Eine ungeprüfte, vollständig automatisierte Erstellung ist nicht geschuldet.

Möchte der Auftraggeber den Einsatz bestimmter KI- oder Cloud-Dienste ausschließen oder einschränken, muss dies vor Auftragserteilung in Textform vereinbart werden.

Vertrauliche, personenbezogene oder nicht veröffentlichte Inhalte werden nur unter Beachtung der vertraglichen und datenschutzrechtlichen Voraussetzungen in externe Dienste eingegeben. Erforderliche gesonderte Einwilligungen oder Vereinbarungen bleiben vorbehalten.

Bei einem wesentlichen Anteil KI-generierter Inhalte am finalen Arbeitsergebnis wird der Auftraggeber informiert. Nutzungsrechte können nur in dem Umfang eingeräumt werden, in dem sie rechtlich bestehen und übertragbar sind.

Der Auftraggeber darf die gelieferten Arbeitsergebnisse ohne vorherige Zustimmung des Auftragnehmers nicht als Trainings-, Referenz- oder Eingabematerial für generative KI-Systeme verwenden. Gesetzlich zwingend erlaubte Nutzungen bleiben unberührt.

§ 12

Rechtliche Prüfung und bereitgestellte Inhalte

Der Auftragnehmer prüft die Arbeitsergebnisse gestalterisch und technisch mit branchenüblicher Sorgfalt. Eine rechtliche Prüfung, insbesondere eine Marken-, Design-, Titel-, Wettbewerbs-, Urheberrechts- oder Werberechtsprüfung, ist nur geschuldet, wenn sie ausdrücklich vereinbart wurde.

Der Auftraggeber ist für die rechtliche Zulässigkeit der von ihm bereitgestellten Inhalte und Angaben verantwortlich. Dies betrifft insbesondere Texte, Bilder, Logos, Marken, Produktangaben, Werbeaussagen, Pflichtkennzeichnungen und personenbezogene Daten.

Vor Druck, Produktion oder Veröffentlichung überprüft der Auftraggeber die finalen Inhalte, Schreibweisen, Maße, Farben, Pflichtangaben und technischen Vorgaben und erteilt die Produktionsfreigabe.

§ 13

Referenznutzung

Der Auftragnehmer darf fertiggestellte und bereits veröffentlichte Arbeiten als Referenz auf der eigenen Website, in Portfolios, sozialen Medien, Präsentationen und Angebotsunterlagen zeigen, sofern keine Vertraulichkeit oder abweichende Vereinbarung besteht.

Bei Agenturaufträgen, nicht veröffentlichten Projekten, vertraulichen Endkunden oder berechtigten Geheimhaltungsinteressen erfolgt eine Referenznutzung nur im vereinbarten Umfang.

Arbeiten für Verbraucher sowie Arbeiten mit erkennbaren Privatpersonen werden nur mit ausdrücklicher Zustimmung als Referenz veröffentlicht. Der Auftraggeber kann berechtigte Gründe gegen eine Referenznutzung vor Auftragserteilung mitteilen.

§ 14

Vertraulichkeit und Datenschutz

Beide Parteien behandeln vertrauliche Informationen, die ausdrücklich als vertraulich gekennzeichnet sind oder deren Vertraulichkeit sich eindeutig aus den Umständen ergibt, vertraulich. Gesetzliche Offenlegungs- und Aufbewahrungspflichten bleiben unberührt.

Personenbezogene Daten werden zur Vertragsanbahnung, Vertragsdurchführung, Kommunikation, Rechnungsstellung und Erfüllung gesetzlicher Pflichten verarbeitet. Ergänzende Informationen enthält die Datenschutzerklärung.

Ist für einen Auftrag eine Auftragsverarbeitung im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung erforderlich, wird vor Beginn der betreffenden Verarbeitung eine gesonderte Vereinbarung geschlossen.

§ 15

Mängel und Haftung

Für Mängel gelten die gesetzlichen Vorschriften. Der Auftraggeber soll dem Auftragnehmer zunächst Gelegenheit geben, einen berechtigten Mangel innerhalb angemessener Frist zu beheben.

Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt für Schäden aus vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten sowie für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.

Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen, bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf.

Die Haftung nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften bleibt unberührt. Für die rechtliche Zulässigkeit von Arbeitsergebnissen haftet der Auftragnehmer nur, wenn eine entsprechende rechtliche Prüfung ausdrücklich übernommen wurde. Die Haftung für eigenes schuldhaftes Verhalten bleibt unberührt.

§ 16

Verbraucher und Widerrufsrecht

Ist der Auftraggeber Verbraucher, gelten die zwingenden gesetzlichen Verbraucherschutzvorschriften.

Bei einem im Fernabsatz, beispielsweise per E-Mail, geschlossenen Vertrag kann Verbrauchern ein gesetzliches Widerrufsrecht zustehen. Verbraucher erhalten hierfür vor Vertragsschluss eine gesonderte Widerrufsbelehrung und ein Muster-Widerrufsformular.

Soll der Auftragnehmer auf Wunsch des Verbrauchers vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der Arbeit beginnen, muss der Verbraucher dies ausdrücklich verlangen. Widerruft der Verbraucher nach einem wirksamen Verlangen zum vorzeitigen Arbeitsbeginn, kann für die bis zum Widerruf erbrachten Leistungen ein anteiliger Wertersatz zu zahlen sein.

Die Einzelanfertigung einer Illustration oder Gestaltung führt bei einem Dienstleistungs- oder Werkvertrag nicht automatisch zum Ausschluss des Widerrufsrechts.

§ 17

Künstlersozialabgabe

Unternehmen, die künstlerische oder publizistische Leistungen selbstständiger Kreativer nutzen, können unter den gesetzlichen Voraussetzungen zur Zahlung der Künstlersozialabgabe verpflichtet sein.

Die Prüfung, Meldung und Zahlung einer möglichen Künstlersozialabgabe obliegt dem Auftraggeber. Die Künstlersozialabgabe darf nicht von der Rechnung des Auftragnehmers abgezogen werden.

§ 18

Schlussbestimmungen

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Zwingende Verbraucherschutzvorschriften des Staates, in dem ein Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, bleiben unberührt.

Ist der Auftraggeber Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz des Auftragnehmers.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gelten die gesetzlichen Vorschriften.

§ 19

Verbraucherstreitbeilegung

Der Auftragnehmer ist nicht bereit oder verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.